Erwägungsgrund 12 32010R0297
Technologische oder regulatorische Entwicklungen in der EU oder auf internationaler Ebene können die in dieser Verordnung festgelegten Daten beeinflussen. Bei Bedarf kann die Kommission Überarbeitungsvorschläge unterbreiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Einsetzbarkeit von Ausrüstungen und der Abwicklung der Fluggastformalitäten.