Gesetze
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Die Kosten, die der Union beim Abschluss und bei der Durchführung jeder Transaktion entstehen, werden von dem begünstigten Mitgliedstaat getragen.
Jeder Mitgliedstaat trägt die seinen Stellen aus der Anwendung dieses Beschlusses entstehenden operativen Kosten. In besonderen Fällen können die betreffenden…
Die Kosten im Zusammenhang mit nationalen Internetportalen, Informationsplattformen, Hilfsdiensten und Verfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten werden aus den…
Die Kosten, die der Gemeinschaft beim Abschluss und bei der Durchführung jeder Transaktion entstehen, werden von dem Empfängermitgliedstaat getragen.
Soweit zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten nichts anderes vereinbart wird, trägt der ersuchende Mitgliedstaat die operativen Kosten, die den…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Prozesskosten und sonstigen Kosten der obsiegenden Partei in der Regel, soweit sie zumutbar und angemessen sind,…
Die für die Leistungen nach Absatz 2 Buchstaben b) und c) anfallenden Kosten trägt der ersuchende Mitgliedstaat. Die übrigen Kosten werden — soweit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.