Erwägungsgrund 20 32022R0850
eu-LISA sollte für die Komponenten des e-CODEX-Systems zuständig sein, mit Ausnahme der Verwaltung des Gateways, da dieses derzeit sektorübergreifend innerhalb von eDelivery von der Kommission bereitgestellt wird. eu-LISA sollte die volle Zuständigkeit für die Verwaltung des Konnektors und für die digitalen Verfahrensstandards von der das e--CODEX-System verwaltenden Stelle übernehmen. Da das Gateway und der Konnektor integrale Bestandteile des e-CODEX-Systems sind, sollte eu-LISA sicherstellen, dass der Konnektor mit der neuesten Version des Gateways kompatibel ist. Zu diesem Zweck sollte die Kommission eu-LISA zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in die Vorbereitungsarbeit vor der Übernahme der Zuständigkeit für das e-CODEX-System durch eu-LISA und in das entsprechende Steuerungsgremium von eDelivery einbeziehen.