Erwägungsgrund 19 32009R0767
Die gegenwärtige Situation im Hinblick auf chemische Verunreinigungen infolge der Herstellungsprozesse von Einzelfuttermitteln sowie infolge von Verarbeitungshilfsstoffen ist nicht zufrieden stellend. Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Futtermittelsicherheit und damit eines hohen Maßes an Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie zur Verbesserung der Transparenz sollten Bestimmungen erlassen werden, die ein akzeptables Maß an solchen chemischen Verunreinigungen gemäß der in der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 vorgegebenen guten Praxis festlegen.