Erwägungsgrund 13 32010R0461
Soweit ein gesonderter Anschlussmarkt definiert werden kann, hängt es vom Grad des Wettbewerbs zwischen zugelassenen Werkstätten (d. h. Werkstätten, die direkt oder indirekt von Kraftfahrzeugherstellern geschaffenen Werkstattnetzen angehören) wie auch zwischen zugelassenen und unabhängigen Marktteilnehmern (zu denen unabhängige Ersatzteilhersteller und unabhängige Werkstätten zählen) ab, ob auf den Märkten für den Bezug und Verkauf von Ersatzteilen und den Märkten für die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge wirksamer Wettbewerb herrscht. Die Wettbewerbsfähigkeit der letztgenannten Akteure hängt von dem ungehinderten Zugang zu wesentlichen Vorleistungen wie Ersatzteilen und technischen Informationen ab.