Erwägungsgrund 2 32010R0479
Da die Verordnung (EG) Nr. 562/2005 bereits geändert wurde und weitere Änderungen erforderlich sind, um insbesondere die Bezugnahmen auf andere Verordnungen zu aktualisieren, empfiehlt es sich aus Gründen der Klarheit, die Verordnung (EG) Nr. 562/2005 aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.