Erwägungsgrund 4 32010R0479
Es ist erforderlich, Preisnotierungen für Erzeugnisse vergleichen zu können, insbesondere zum Zweck der Berechnung der Erstattungen und Beihilfebeträge. Außerdem ist die Zuverlässigkeit dieser Preisnotierungen durch Gewichtung der Angaben zu erhöhen.