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Zur Anpassung der Verwaltungsvorschriften für Erstattungsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1043/2005 an die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der vorliegenden Verordnung sollte ein angemessener Zeitraum eingeräumt werden. Diese Verordnung sollte deshalb für Anträge auf Erstattungsbescheinigungen gelten, die ab dem ersten Tag des ersten Antragszeitraums des Haushaltsjahres 2011 gestellt werden und an diesem Tag in Kraft treten.
Abweichend von Artikel 35 Absätze 1 und 2 der vorliegenden Verordnung gelten die gemäß Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008 ausgestellten…
Die Erstattungsbescheinigung gilt ab dem Tag ihrer Ausstellung gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 376/2008.
Damit Steuerpflichtige nicht gezwungen sind, die Frist des 30. September 2010 einzuhalten, die für Anträge in Bezug auf Erstattungszeiträume des Jahres 2009…
Die für ein und denselben Haushaltszeitraum ausgestellten Erstattungsbescheinigungen können getrennt voneinander in sechs Abschnitten beantragt werden. Die…
Die Verordnung (EG) Nr. 1124/2010 gilt ab dem 1. Januar 2011. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 werden Erstattungsanträge im Rahmen der Finanzhilfe für Ausgaben, die auf Basis der Entscheidungen 1995/527/EG, 2001/431/EG und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.