Erwägungsgrund 10 32010R0737
Um den Austausch von Daten zwischen den zuständigen Behörden, der Kommission und den anerkannten Stellen zu erleichtern, sollten elektronische Systeme zugelassen werden.
Um den Austausch von Daten zwischen den zuständigen Behörden, der Kommission und den anerkannten Stellen zu erleichtern, sollten elektronische Systeme zugelassen werden.