Erwägungsgrund 9 32010R0737
Es sollten Verfahrensvorschriften für die Kontrolle der Bescheinigungen festgelegt werden. Diese sollten möglichst einfach und zweckmäßig sein und die Glaubwürdigkeit und Kohärenz des Systems nicht in Frage stellen.
Es sollten Verfahrensvorschriften für die Kontrolle der Bescheinigungen festgelegt werden. Diese sollten möglichst einfach und zweckmäßig sein und die Glaubwürdigkeit und Kohärenz des Systems nicht in Frage stellen.