Erwägungsgrund 11 32011R1086
Die Probenahmepläne für andere Lebensmittelsicherheitskriterien in Bezug auf Salmonella sind in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt. Sie haben sich als praktisch für die Verwendung durch Lebensmittelunternehmen erwiesen und sind daher auch für die Probenahme bei frischem Geflügelfleisch geeignet.