Erwägungsgrund 8 32011R1214Diese Verordnung soll ermöglichen, dass der gewerbsmäßige grenzüberschreitende Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten unter…
Art. 17 32011R1214Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten CIT-Fahrzeug ohne IBNS
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem voll gepanzerten CIT-Fahrzeug ohne IBNS Euro-Banknoten auf der Straße…
Erwägungsgrund 10 32011R1214Aufgrund der besonderen Bedingungen im CIT-Sektor ist es schwierig, sichere mehrtägige Euro-Bargeldlieferungen durchzuführen. Ein für den grenzüberschreitenden…
Art. 16 32011R1214Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten CIT-Fahrzeug mit IBNS
Unternehmen mit einer Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte können mit einem kabinengepanzerten CIT-Fahrzeug, das mit IBNS ausgerüstet ist,…
Erwägungsgrund 7 32011R1214Beim gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten sollte diese Verordnung oder das jeweilige…