Erwägungsgrund 12 32011R1230
Die Verordnung (EG) Nr. 1923/2004 des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung bestimmter Zugeständnisse in Form von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse für die Schweizerische Eidgenossenschaft führte eine vom 1. Mai bis 31. Dezember 2004 geltende Maßnahme ein und ist daher nicht mehr wirksam.