Erwägungsgrund 4 32011R1230
Die Verordnung (EWG) Nr. 478/92 des Rates vom 25. Februar 1992 zur Eröffnung eines jährlichen Gemeinschaftszollkontingents für Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, des KN-Codes 23091011 bzw. Fischfutter des KN-Codes ex23099041 mit Ursprung in und Herkunft aus den Färöern diente der Eröffnung eines Zollkontingents für das Jahr 1992 und ist daher nicht mehr wirksam.