Erwägungsgrund 3 32011R1230
Die Verordnung (EWG) Nr. 1471/88 des Rates vom 16. Mai 1988 über die Einfuhrregelung für Süßkartoffeln und Stärke von Maniok für bestimmte Verwendungszwecke ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.