Erwägungsgrund 13 32011R1230
Der Beschluss 2007/317/EG des Rates vom 16. April 2007 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Gemeinschaft im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist, ist nicht mehr wirksam, da er inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.