Erwägungsgrund 9 32011R1230
Die Verordnung (EG) Nr. 2798/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Grundregeln für die Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Tunesien für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2000 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 906/98 führte eine nur für das Jahr 2000 geltende Maßnahme ein und ist daher nicht mehr wirksam.