Erwägungsgrund 3 32006R1931
Die Regelung für den kleinen Grenzverkehr stellt eine Ausnahmeregelung zu den allgemeinen Regeln für die Grenzkontrollen in Bezug auf die Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union überschreitende Personen dar, die in der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) festgelegt sind.