Erwägungsgrund 5 32011R1386
Damit Investoren langfristig planen und die Gewerbe- und Handelstätigkeit ein Niveau erreichen kann, das das sozioökonomische Umfeld auf den Kanarischen Inseln stabilisiert, sollte die vollständige Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren gemäß Anhang II und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 704/2002 für einen Zeitraum von zehn Jahren verlängert werden.