Erwägungsgrund 9 32011R0150
Des Weiteren werden technische Anlagen gemäß der genannten Verordnung von der zuständigen Behörde zugelassen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem, dass die technische Anlage den spezifischen Herstellungsbedingungen der genannten Verordnung genügen muss.