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Die Verordnung (EG) Nr. 436/2009 wird wie folgt geändert:
Artikel 15 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Betrifft nicht die deutsche Fassung.
In Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält der Eingangssatz folgende Fassung: „Im Hinblick auf die Feststellung der Preisentwicklung teilen die Mitgliedstaaten, deren Weinerzeugung in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 5 % der gesamten Weinerzeugung der Union überstieg, für die in Anhang XIb Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates genannten Weine Folgendes mit:
Betrifft nicht die deutsche Fassung.
Artikel 50 erhält folgende Fassung: Mitteilungen
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