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Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 enthält die von regionalen Fischereiorganisationen beschlossenen Fangdokumentationsregelungen, die als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 genügend anerkannt werden. In diesem Anhang sollte die ICCAT-Fangdokumentationsregelung für Roten Thun nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 640/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates genannt werden.
Die von regionalen Fischereiorganisationen gemäß Anhang V dieser Verordnung beschlossenen Fangdokumentationsregelungen werden im Sinne von Artikel 13 Absatz 1…
Wiederausfuhrbescheinigung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder in Anhang IV der…
Fangdokumentationsregelungen, die als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 genügend anerkannt werden: Fangdokumentationsregelung für Dissostichus…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 wurden die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für Roten Thun bis zu einer Einigung über die endgültige…
Nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 werden die von regionalen Fischereiorganisationen (im Folgenden als „RFO“ bezeichnet) vereinbarten…
Die Verwaltungsvereinbarungen, nach denen Fangbescheinigungen elektronisch erstellt, validiert oder vorgelegt werden oder durch elektronische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.