Erwägungsgrund 10 32011R0370
Um eine demokratische Kontrolle der Ausführung der EEF-Mittel zu gewährleisten, sollten die Leiter der Delegationen der Union eine Zuverlässigkeitsbescheinigung zusammen mit einem Bericht vorlegen, der Informationen über die Effizienz und Wirksamkeit der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme ihrer Delegation sowie über die Verwaltung der an sie weiterübertragenen operativen Maßnahmen enthält. Die Berichte der Leiter der Delegationen der Union sollten dem jährlichen Tätigkeitsbericht des zuständigen bevollmächtigten Anweisungsbefugten als Anlage beigefügt und dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Verfügung gestellt werden.