Erwägungsgrund 7 32011R0370
Der Rechnungsführer der Kommission sollte für die gesamte Ausführung der EEF-Mittel verantwortlich bleiben, was auch Rechnungsführungsvorgänge im Zusammenhang mit EEF-Mitteln einschließt, deren Ausführung den Leitern der Delegationen der Union weiterübertragen wurde.