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Schutzmaßnahmen sollten in Form einer der in Artikel 3.1 des Abkommens genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Schutzmaßnahmen sollten in Form einer der in Artikel 104 Absatz 2 des Abkommens genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Schutzmaßnahmen sollten in Form einer der in Artikel 50 des Übereinkommens genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Es ist erforderlich, die Verfahren für die Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens, die Schutzmaßnahmen betreffen, festzulegen.
Schutzmaßnahmen sollten nur in dem Maße und nur so lange angewendet werden, wie dies zur Vermeidung einer bedeutenden Schädigung und zur Erleichterung der…
Schutzmaßnahmen dürfen gemäß Artikel 3.1 des Abkommens nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die betreffende Ware in derart erhöhten Mengen und unter…
Vor Anwendung einer Schutzmaßnahme sollte eine Untersuchung durchgeführt werden, wobei die Kommission die Möglichkeit haben sollte, gemäß Artikel 3.3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.