Erwägungsgrund 3 32011R0550
Das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen genehmigte Kyoto-Protokoll setzte für 39 Vertragsparteien Emissionsreduktionsziele für den Zeitraum 2008-2012 fest und führte zwei Mechanismen ein, die es den Parteien ermöglichen, Emissionen mittels internationaler Gutschriften auszugleichen. Beim Mechanismus für gemeinsame Projektumsetzung (Joint Implementation, JI) sind dies die so genannten Emissionsreduktionseinheiten (emission reduction units, ERU), beim Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) zertifizierte Emissionsreduktionen (certified emission reductions, CER).