Art. 34 32011R0057
Verbot des Fischfangs in Hoher See des Beringmeers
Der Fang von Pazifischem Pollack (Theragra chalcogramma ) ist in den Gebieten der Hohen See des Beringmeers verboten.
Der Fang von Pazifischem Pollack (Theragra chalcogramma ) ist in den Gebieten der Hohen See des Beringmeers verboten.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.