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Sind alle einschlägigen Anforderungen erfüllt, erteilt die Genehmigungsbehörde eine EU-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit und teilt eine Typgenehmigungsnummer in Übereinstimmung mit dem Nummerierungssystem zu, das in dem gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassenen und geltenden Durchführungsrechtsakt festgelegt ist. Unbeschadet der Bestimmungen des genannten Durchführungsrechtsakts wird Abschnitt 3 der Typgenehmigungsnummer gemäß Anhang I Anlage 9 dieser Verordnung erstellt. Eine Genehmigungsbehörde darf diese Nummer keinem anderen Motortyp mehr zuteilen.
Alternativ zu dem in Absatz 1 vorgesehenen Verfahren erteilt die Genehmigungsbehörde eine EG-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbständige technische Einheit, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zum Zeitpunkt des Antrags auf EG-Typgenehmigung ist bereits eine Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbständige technische Einheit gemäß der UNECE-Regelung Nr. 49 erteilt worden.
Die in Anhang X Nummer 6.2 dieser Verordnung genannten Anforderungen werden während der in Artikel 4 Absatz 7 dieser Verordnung festgelegten Übergangszeit eingehalten.
Es gelten alle sonstigen Ausnahmen gemäß den Nummern 3.1 und 5.1 von Anhang VII dieser Verordnung, den Nummern 2.1 und 6.1 von Anhang X dieser Verordnung, den Nummern 2, 4.1, 5.1, 7.1, 8.1 und 10 von Anhang XIII dieser Verordnung und Nummer 1 von Anlage 6 zu Anhang XIII dieser Verordnung.
Die Anforderungen gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 sind erfüllt, es sei denn, der Hersteller hat in der Konformitätserklärung gemäß Anhang I Nummer 6.1 der genannten Durchführungsverordnung angegeben, dass neue Motoren des zu genehmigenden Typs nicht an oder nach dem in Anhang I Tabelle 1 der genannten Durchführungsverordnung festgelegten Datum in der Union zugelassen, verkauft oder in Betrieb genommen werden.
Bei Erteilung einer EG-Typgenehmigung nach den Absätzen 1 und 1a stellt die Genehmigungsbehörde einen EG-Typgenehmigungsbogen gemäß dem Muster in Anhang I Anlage 5 aus.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die EU-Typgenehmigung in Bezug auf ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit wird für ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit…
Die EU-Typgenehmigung in Bezug auf ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit wird für ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit…
Der Antrag nach Absatz 1 wird in Übereinstimmung mit dem Muster des Beschreibungsbogens in Anhang I Anlage 4 erstellt. Zu diesem Zweck gilt Teil 1 dieser…
Die Überschrift von Artikel 6 erhält folgende Fassung: Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als…
Sind die einschlägigen Anforderungen erfüllt, so wird die EG-Fahrzeugtypgenehmigung erteilt, und ihr wird nach Anhang VII der Richtlinie 70/156/EWG eine Nummer…
Für die Zwecke des Absatzes 1 stellt die Genehmigungsbehörde einen EG-Typgenehmigungsbogen gemäß dem Muster in Anhang XI Anlage 2 aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.