Erwägungsgrund 2 32011R0692
Die Tourismusindustrie in der Union nimmt in den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, wo touristische Aktivitäten ein großes Potenzial zur Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten haben, einen hohen Stellenwert ein. Zur Bewertung ihrer Wettbewerbsfähigkeit sind genaue Kenntnisse über den Umfang der Reiseströme, ihre Merkmale, das jeweilige Profil der Touristen und die Reiseausgaben sowie über den Nutzen für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten erforderlich.