Erwägungsgrund 5 32011R0692
Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus hat sich das Reiseverhalten verändert, und angesichts der zunehmenden Bedeutung von Kurzurlauben und Tagesausflügen, die in vielen Regionen oder Ländern wesentlich zum Einkommen aus dem Tourismus beitragen, der wachsenden Bedeutung von nicht gemieteten Unterkünften oder Unterkünften in kleineren Beherbergungsbetrieben sowie des zunehmenden Einflusses des Internets auf das Buchungsverhalten der Touristen und auf die Tourismusindustrie sollte die Erstellung der Tourismusstatistiken angepasst werden.