Erwägungsgrund 15 32011R0692
Da sich sowohl die Tourismusindustrie als auch die Art der von der Kommission und anderen Nutzern der europäischen Tourismusstatistik benötigten Daten verändert haben, sind die Bestimmungen der Richtlinie 95/57/EG nicht länger relevant. Da die entsprechenden Rechtsvorschriften aktualisiert werden müssen, sollte die Richtlinie 95/57/EG aufgehoben werden.