Erwägungsgrund 2 32011R0720
Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 der Kommission vom 2. April 2009 zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt enthält allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt. Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 sieht insbesondere vor, dass Methoden und Technologien zur Erkennung von Flüssigsprengstoffen so bald wie möglich und spätestens bis zum 29. April 2013 EU-weit auf Flughäfen bereitzustellen sind.