Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr
Die Richtlinie 91/477/EWG regelt die Verbringung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch innerhalb der Union, während diese Verordnung auf Maßnahmen gerichtet ist, die die Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union in oder durch Drittländer betreffen.
Erwägungsgrund 10 32012R0258Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen