Erwägungsgrund 15 32012R0258
Die Union verfügt über ein Regelwerk an Zollvorschriften, das in der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften und der entsprechenden Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission festgelegt ist. Zu berücksichtigen ist auch die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex), dessen Bestimmungen nach deren Artikel 188 zeitlich gestaffelt anwendbar sind. Durch die vorliegende Verordnung werden Befugnisse im Rahmen und nach Maßgabe des Zollkodex der Gemeinschaften und seiner Durchführungsbestimmungen in keiner Weise eingeschränkt.