Erwägungsgrund 11 32012R0258
Aus Drittländern eingeführte Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition unterliegen dem Unionsrecht und insbesondere den Bestimmungen der Richtlinie 91/477/EWG.
Aus Drittländern eingeführte Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition unterliegen dem Unionsrecht und insbesondere den Bestimmungen der Richtlinie 91/477/EWG.