Art. 21b 32012R0036
Artikel 14 Absatz 2 gilt nicht für Handlungen oder Transaktionen bezüglich Syrian Arab Airlines, die ausschließlich zur Evakuierung von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen aus Syrien durchgeführt werden.
Artikel 14 Absatz 2 gilt nicht für Handlungen oder Transaktionen bezüglich Syrian Arab Airlines, die ausschließlich zur Evakuierung von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen aus Syrien durchgeführt werden.