Erwägungsgrund 4 32012R0064
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 ist es insbesondere in Bezug auf die Mehrstufen-Typgenehmigung notwendig, spezifische Verfahren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu erlassen. Es ist ferner angezeigt, in Bezug auf kundenspezifische Anpassungen und die Kleinserienherstellung spezifische Vorschriften und Verfahren für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu erlassen. Schließlich sollten Verweise auf die für die schweren Nutzfahrzeuge entwickelten spezifischen Normen im Bereich der Umprogrammierung aufgenommen werden.