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Damit für den Umlauf geeignete Euro-Münzen nicht von einem Mitgliedstaat vernichtet werden, während möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat ein Bedarf an solchen Münzen besteht, sollten die Mitgliedstaaten einander vor der Vernichtung solcher Münzen konsultieren —
Die Mitgliedstaaten ziehen nicht für den Umlauf geeignete Euro-Münzen aus dem Verkehr.
Vor der Vernichtung von Umlaufmünzen, bei denen es sich nicht um für den Umlauf ungeeignete Euro-Münzen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b der Verordnung (EU)…
Bei der Echtheitsprüfung sollten auch echte Euro-Münzen, die nicht für den Umlauf geeignet sind, identifiziert werden. Der Umlauf nicht geeigneter Münzen…
Es sollte jedem Mitgliedstaat obliegen, Sanktionen einzuführen, die bei Verstößen verhängt werden, um die Gleichwertigkeit der Echtheitsprüfung von Euro-Münzen…
Die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. November 1998 und vom 5. November 2002 über Euro-Sammlermünzen, die Empfehlung 2009/23/EG der Kommission vom 19.…
Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sollten darüber hinaus Euro-Sammlermünzen herausgeben können, die nicht für den Umlauf bestimmt und von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.