Erwägungsgrund 4 32012R0835
In seiner Entschließung vom 25. Januar 1988 forderte der Rat eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Cadmium, einschließlich gezielter Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung von Cadmium und zur Anregung der Entwicklung weiterer Alternativen zur Verwendung von Cadmium in Pigmenten, Stabilisatoren und Oberflächenbehandlungen, und forderte eine Beschränkung der Verwendung von Cadmium auf Fälle, in denen brauchbare Alternativen fehlen.