Erwägungsgrund 5 32012R0835
Die Kommission wird die Europäische Chemikalienagentur auffordern, gemäß Artikel 69 der REACH-Verordnung ein Dossier entsprechend den Anforderungen des Anhangs XV über die Verwendungen von Cadmium und Cadmiumverbindungen in Kunststoffarten, die erstmals durch die Verordnung Nr. 494/2011 beschränkt wurden, zu erstellen und dabei die Entschließung des Rates vom 25. Januar 1988 vollständig zu berücksichtigen.