Erwägungsgrund 1 32012R0976
In der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 der Kommission vom 22. Februar 2011 über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten für Makrele wegen Überfischung im Jahr 2010 ist festgelegt, dass die Fangquote für Makrele (Scomber scombrus) in den Gebieten VIIIc, IX und X sowie in den EU-Gewässern des Gebiets CECAF 34.1.1 (nachstehend „Fangquote für Makrele“), die Spanien 2011 zugeteilt wurde, um 4500 Tonnen gekürzt wird.