Erwägungsgrund 5 32012R0976
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 319/2012 der Kommission vom 13. April 2012 zur Anhebung der Fangquoten für 2012 um die 2011 nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zurückbehaltenen Mengen wurden 2511 Tonnen der von Spanien 2011 nicht ausgeschöpften Fangquote für Makrele auf das Jahr 2012 übertragen. Somit beläuft sich die verbleibende nicht ausgeschöpfte Quote 2011 auf 3244 Tonnen.