Erwägungsgrund 6 32012R0976
Die Kürzungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 sollten um diese Menge von 3244 Tonnen angepasst werden. Diese Menge sollte zum Abzug 2011 hinzugefügt (dann insgesamt 7744 Tonnen) und gleichzeitig vom Abzug für die folgenden Jahre abgezogen werden.