Erwägungsgrund 4 32012R0976
Andererseits hatte Spanien gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TACs und Quoten beantragt, dass in dem gemäß der Verordnung zulässigen Umfang ein Teil seiner Fangquote 2011 für Makrele zurückbehalten und auf das folgende Jahr übertragen wird.