Erwägungsgrund 13 32013R1260
Die Angaben zur Demografie sollten mit den relevanten Angaben konsistent sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates erhoben wurden. Zu diesem Zweck sollten wissenschaftlich fundierte und gut dokumentierte statistische Schätzmethoden bewertet und ihre Anwendung gefördert werden.