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Der EFRE leistet innerhalb seines in Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1301 /2013 festgelegten Interventionsbereichs mittels gemeinsamer Maßnahmen im Rahmen grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Kooperationsprogramme einen Beitrag zu den in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303 /2013 festgelegten thematischen Zielen. Neben den in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 festgelegten Investitionsprioritäten kann der EFRE auch die folgenden Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele in Verbindung mit den folgenden Bestandteilen der Europäische territoriale Zusammenarbeit unterstützen: a) grenzübergreifende Zusammenarbeit: i) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte durch Integration grenzübergreifender Arbeitsmärkte, einschließlich grenzübergreifender Mobilität, gemeinsame lokale Beschäftigungsinitiativen, Informations- und Beratungsdienste und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen; ii) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung durch Förderung der grenzübergreifenden Gleichstellung und Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie der grenzübergreifenden Integration von Gemeinschaften; iii) Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und die Berufsausbildung; iv) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen. b) transnationale Zusammenarbeit: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Entwicklung und Koordinierung von makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresbecken; c) interregionale Zusammenarbeit: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch: i) Verbreitung bewährter Verfahren und Fachkenntnisse und Nutzung der Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs in Bezug auf die nachhaltige städtische Entwicklung, einschließlich Verbindungen zwischen Stadt und Land gemäß Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b; ii) Förderung des Erfahrungsaustauschs zur Stärkung der Effektivität der territorialen Kooperationsprogramme und -maßnahmen und des Einsatzes von EVTZ gemäß Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c; iii) Ausbau der Informationsgrundlage zur Stärkung der Effektivität der Kohäsionspolitik und der Verwirklichung der thematischen Ziele durch die Analyse der Entwicklungstendenzen gemäß Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe d.
Im Falle des grenzübergreifenden PEACE-Programms und im Rahmen des thematischen Ziels der Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung leistet der EFRE vor allem durch die Förderung des Zusammenhalts zwischen den Gemeinschaften auch einen Beitrag zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Stabilität in den betroffenen Regionen. KAPITEL III Programmplanung
beim ESF Investitionsprioritäten aus verschiedenen thematischen Zielen aus Artikel 9 Absatz 1 Nummer 8, 9, 10 und 11 kombiniert werden, damit sie besser zu…
Innerhalb der in Absatz 1 genannten spezifischen Ziele können aus dem EFRE oder dem Kohäsionsfonds je nach Fall auch Tätigkeiten im Rahmen des Ziels…
"Europäische territoriale Zusammenarbeit"; die Unterstützung erfolgt aus dem EFRE.
Angesichts der praktischen Bedeutung des thematischen Ziels "Förderung der Inklusion Eingliederung und Bekämpfung der Armut" muss im Rahmen dieses Ziels…
Um die Aufgaben und Ziele der Unionsstrategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu verwirklichen, sollte der EFRE im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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