Erwägungsgrund 12 32013R1299
Die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit mit den benachbarten Drittländern der Union muss weiterhin unterstützt oder gegebenenfalls aufgebaut werden, da diese Zusammenarbeit ein wichtiges politisches Instrument zur Förderung der regionalen Entwicklung ist und den Regionen der Mitgliedstaaten zugutekommen sollte, die an Drittländer angrenzen. Daher sollte der EFRE die grenzübergreifenden und die Meeresbecken betreffenden Programme unterstützen, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) gemäß eines zukünftigen Gesetzgebungsakts der Union über das Europäische Nachbarschaftsinstrument 2014-2020 (im Folgenden "ENI-Gesetzgebungsakt") und des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) gemäß eines zukünftigen Gesetzgebungsakts der Union über die Heranführungshilfe 2014-2020 (im Folgenden "IPA II-Gesetzgebungsakt") durchgeführt werden.