Erwägungsgrund 6 32013R1299
Die transnationale Zusammenarbeit sollte darauf abzielen, die Zusammenarbeit durch Maßnahmen zu stärken, die zu einer integrierten Raumentwicklung gemäß den Prioritäten der Kohäsionspolitik der Union beitragen, und sollte auch die grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Seegrenzen, sofern diese nicht durch Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit erfolgt, umfassen.