Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat maximal ein operationelles Programm je Fonds erstellt, so dass sowohl die Programme als auch die Partnerschaftsvereinbarung auf nationaler Ebene erarbeitet werden, sollten spezielle Regelungen festgelegt werden, um die Komplementarität solcher Dokumente zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 89 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen