Erwägungsgrund 82 32013R1303
Die Höhe dieser Mittel für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" sollte begrenzt werden, und es sollten objektive Kriterien für ihre Aufteilung auf die Regionen und Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten den Schwerpunkt ihrer Unterstützung sowie ausreichende Mittel auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die Mobilität von Arbeitskräften, die Vermittlung von Wissen, soziale Inklusion und die Bekämpfung der Armut ausrichten, damit der Anteil des ESF an den gesamten Mitteln aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds auf Unionsebene – wobei die Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds für die Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" und die Unterstützung aus den Strukturfonds für benachteiligte Bevölkerungsgruppen ausgenommen werden – in den Mitgliedstaaten mindestens 23,1 % ausmacht.